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Vertrauen ist gut, Kontrolle aber besser: Das Genfer Siegel

Vertrauen ist gut, Kontrolle aber besser: Das Genfer Siegel

von Wolfgang Winter am 29.04.2022
Qualitätsmerkmale für gute Uhren gibt es viele. Man muss nur um sie wissen. Über allem steht natürlich die Marke, die sich durchaus mit der Lage eine Immobilie vergleichen lässt. Aber die Signatur ist eben nur ein Aspekt. Nicht minder wichtig sind das Uhrwerk, die Verarbeitungsstandards und die Präzision, kurzum die Qualität. Entsprechende Zertifikate können die Entscheidung für oder gegen ein Produkt nachhaltig beeinflussen, denn sie verraten Kundigen eine ganze Menge.

Der alte Poinçon de Genève - das Genfer Siegel


Auf den ersten Blick ist die Punze mit dem Wappen der Stadt Genf eher unscheinbar. Ihre Ursprünge reichen bis 1886 zurück. Am 6. Dezember trat das erste Gesetz über die freiwillige Qualitätskontrolle von Taschenuhren am Genfer Observatorium in Kraft. Es bildete die Rechtgrundlage für die Verwendung des so genannten Genfer Siegels. Mit Wirkung vom 5. April 1957 erfuhr dieses Regelwerk eine massive Verschärfung. Der Poinçon de Genève verknüpfte sich fortan mit elf verschieden Qualitätsforderungen. Dabei stand auch die Ganggenauigkeit zur Debatte. 

Für Armbanduhren mit einem Werkdurchmesser von maximal 30 Millimeter war ein strenges, insgesamt 18-tägiges Prüfprogramm vorgeschrieben. Erst nach Erfüllung aller Kriterien nahm der Prüfer die Punzierung vor. Die bislang letzte Fassung datiert auf den 22. Dezember 1994. Gegenwärtig gilt sie noch für jene Kontrollen, denen sich aktuelle Uhrwerke beispielsweise von Cartier, Vacheron Constantin, L.U.C Chopard oder Roger Dubuis zu unterziehen haben. Zu diesem Zweck sind die nummerierten Werke bei der Genfer Uhrmacherschule vorzulegen. Dort ist das Büro zur freiwilligen Kontrolle Genfer Uhren angesiedelt, in dem amtlich vereidigte Personen tätig sind. Alle müssen Schweizer Staatsbürger und frei von Interessenskonflikten sein. Wie früher werden nur mechanische Uhrwerke akzeptiert, deren Zusammenbau und Reglage im Kanton Genf erfolgte. Das Reglement umfasst zwölf Festlegungen zum Qualitätsniveau aller Bestandteile und ihrer Verarbeitung. Sie beziehen sich auf die Stahlteile oder die Schraubenköpfe, Steine, Zahnräder, Wellen und Zapfen. 


Weitere Aussagen gelten der Befestigung der Unruhspirale, der technischen Ausführung des Schwing- und Hemmungssystems, der handwerklichen Sorgfalt bei der Ausführung der Aufzugs- und Zeigerstellpartie sowie den Aufwand, welcher bei anderen Werksteilen zu betreiben ist. Nur von der Ganggenauigkeit ist keine Rede mehr. Aber hier legen die genannten Uhrenmanufakturen traditionsgemäß höchste Maßstäbe an, welche sich mit der offiziellen Chronometerprüfung problemlos messen können.

Kritik führt zum Neuanfang: Alles neu zum 125. Jubiläum 


In den folgenden Jahren war in Fachkreisen zunehmend Kritik am Genfer Siegels laut geworden. Das Anforderungsniveau sei zu niedrig.  Bemängelt wurde u.a. die Tatsache, dass der Kriterienkatalog allein auf das Werk und nicht die ganze Uhr umfasst. 
Auch die fehlenden Aussagen über die Ganggenauigkeit gab Anlass zu Beanstandungen. Darüber hinaus mag das Ausscheiden von Patek Philippe ein weiterer Anlass gewesen sein, das Reglement gründlich zu überdenken und den gestiegenen Ansprüchen anzupassen. 

Die keineswegs leichten Aufgaben einer Neuordnung unter Berücksichtigung unterschiedlichster Interessen fielen im Jahr 2009 dem Timelab zu, einer Stiftung des Genfer Labors für Uhrmacherei und Mikromechanik. Unter diesem Dach befindet sich die Abteilung Genfer Siegel. 
Pünktlich zum 125. Jubiläum der traditionsreichen Qualitätspunze trat das gründlich renovierte, adaptierte und verschärfte Regelwerk am 09. November 2011 in Genf ans Licht der Öffentlichkeit. 

Das neue Genfer Siegel


Am 01. Juni 2012 traten die Vereinbarungen zum neuen Genfer Siegel in Kraft. Danach blieb den Nutzern ein weiteres Jahr zur Umstellung. Uhrwerke, welche sich in der Vergangenheit bereits für den damals gültigen Poinçon qualifiziert hatten, durften selbstverständlich bleiben, wie sie sind. Auch an der Tatsache, dass es sich beim Genfer Siegel um ein Ursprungszeugnis handelt, rüttelte niemand. 

Die mechanischen Uhrwerke und eventuell auch zusätzliche Module (zum Beispiel Kalenderwerke) müssen im Kanton Genf montiert, justiert und eingeschalt worden sein. Dass höchste und feinste Uhrmacherkunst als Konstruktions- und Fertigungsgrundlage betrachtet wird, mag sich mit Blick auf die langen einschlägigen Traditionen von selbst verstehen. Ebenso das Faktum, dass die Antragsteller im Handelsregister des Kantons Genf eingetragen sein müssen. 


Welche Qualitätskriterien beinhaltet das neue Genfer Siegel?


Weil künftig Uhrwerk und Gehäuse zusammengehören, ist die individuelle Nummerierung beider Komponenten unabdingbar. Unabdingbare Voraussetzung für die Zuerkennung der Qualitäts- und Herkunftspunze ist -wie eh und je- die Erfüllung eines klar definierten Kriterienkatalogs bezüglich Konstruktion, Fertigung und Feinbearbeitung. Zu diesem Zweck sind Pläne, Komponenten und Werke oder Module beim Timelab einzureichen. Das gilt auch für extern zugelieferte Bauteile. 


Der Entscheidungsprozess für die Zuerkennung oder Ablehnung des Siegels nimmt anschließend rund zwei Wochen in Anspruch. Dafür, dass anschließend die Serienprodukte dem Zertifizierten entsprechen, ist in erster Linie die Manufaktur selbst verantwortlich. Aber neben den periodischen, in einem Monitoring-Prozedere festgelegten Intervallen behalten sich die unabhängigen Timelab-Mitarbeiter jederzeit unangekündigte Kontrollen in den Fertigungsateliers vor. Zum Vergleich und zur Kontrolle verbleiben die Referenz-Kits auf jeden Fall im Besitz des Timelab. Ihre Qualitäts-Beurteilung erfolgt unter Verwendung einer vierfach vergrößernden Lupe. Bei Bedarf können die Kontrolleure bis zum 15-fachen gehen. 


Jede Art von Kunststoff-Komponenten ist kategorisch ausgeschlossen. Keine Erinnerungen bestehen gegen moderne Silizium-Bauteile. Hinsichtlich der Ausführung und Feinbearbeitung beispielsweise von Schraubenköpfen, Federn, Lagersteinen, Rädern, Trieben, Kloben, Brücken und Platinen wendet das Timelab ähnlich strenge Maßstäbe an wie schon zuvor. 


Auch die Ausführung des Schwing- und Hemmungssystems ist im umfassenden Regelwerk abhängig von der Größe des Uhrwerks genauestens definiert. Die Handlungsspielräume der Manufakturen sind also nicht sonderlich groß. 

Ähnliches gilt für die fortan auch Montage und Befestigung des Uhrwerks im Gehäuse. Das Timelab hat die zulässigen Komponenten genau festgeschrieben. 

Diese Pflichten treffen beispielsweise auch auf Chronographendrücker zu. Am Ende muss jedes Uhrwerk die Punzierung deutlich sichtbar tragen, tunlichst auf solchen Bauteilen, welche auch die in einer offiziellen Datenbank erfasste Seriennummer tragen. 

Am Ende des Prüf- und Zertifizierungsprozedere steht nach den neuen Regelungen die fertige Uhr. Hier geht es um Wasserdichtigkeit, Funktion, Gangautonomie und die Ganggenauigkeit


Weil das Timelab die Luxusuhren auch aus haftungsrechtlichen Gründen unmöglich in eigenen Räumlichkeiten checken kann, sind hier die Firmen selber gefragt.

Schummeln geht gleichwohl nicht, denn jeder Kunde weiß, was er in Punkto Präzision und Wasserdichtigkeit erhält. Speziell die exakt vordefinierten Werte zur Ganggenauigkeit lassen sich mit jeder Funkuhr detailliert nachprüfen. Nach sieben aufeinanderfolgenden Tagen in unterschiedlichen Positionen darf die Uhr nicht mehr als eine Minute von der Norm abweichen. Die Wasserdichtigkeit muss mindestens bis 3 bar Druck reichen. Ein Unterdruck von 0,5 bar darf der Uhr ebenfalls nichts ausmachen. Natürlich hat die spätere Gangautonomie den angegebenen Herstellerwerten zu entsprechen.

Präzision und Dokumentation


Von selbst verstehen mag sich die Funktionssicherheit des finalen Produkts. Über alles müssen die Teilnehmer an dem sehr strengen Verfahren genauestens Buch führen. Wie Steuerakten sind auch diese Daten mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren. Als vertrauensbildende Maßnahme behält sich das Timelab jederzeit vor, die aufgezeichneten Daten zur Überprüfung bei den Manufakturen und Herstellern abzurufen. Stadt und Kanton Genf sowie das letztlich durch sie autorisierte Qualitätssiegen haben schließlich einen Ruf zu verlieren.